Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TEC-IT Datenverarbeitung GmbH
Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026
AGB als PDF (Deutsch) · Terms and Conditions (English PDF)
Gültig ab dem 4. September 2026
1. Auftragnehmer
Folgendes Unternehmen tritt als Auftragnehmer auf:
| Unternehmensbezeichnung | TEC-IT Datenverarbeitung GmbH |
| Unternehmensform | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
| Adresse | Hans-Wagner-Strasse 6, A-4400 Steyr, Österreich Tel.: +43-7252-72720, Fax: +43-7252-72720-77 |
| Firmensitz | Steyr |
| Kontaktperson | Oliver Kratochwil |
| Anfragen | Für Informationen, Datenauskünfte und Beschwerden kontaktieren Sie bitte office@tec-it.com |
| Kammerzugehörigkeit | Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie |
| Behörde gem. ECG, Aufsichtsratsbehörde | Magistrat Steyr |
| Firmenbuchgericht | Landes- und Handelsgericht Steyr |
| Firmenbuch | HRB FN144270m |
| UID-Nr. | ATU45545502 |
| Gewerberechtliche Vorschriften | Gewerbeordnung (www.ris.bka.gv.at) |
| Medieninhaber, Herausgeber und Verleger | TEC-IT Datenverarbeitung GmbH (Adresse, PLZ, Ort: siehe oben) |
| Unternehmensgegenstand | Dienstleistungen in der Datenverarbeitung, Softwareentwicklung und IT-Beratung |
| Geschäftsführer | Oliver Kratochwil, Dietmar Heinzlreiter, Dieter Klausner (Adresse siehe oben) |
| Freiwilliger Verhaltenskodex | E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at) |
| Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache | Deutsch |
| Internet Ombudsmann | Der Auftragnehmer erkennt den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle an: Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, A-1050 Wien (www.ombudsmann.at) |
2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
3. Leistung und Prüfung
3.1
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Ausarbeitung von Organisationskonzepten
- Global- und Detailanalysen
- Erstellung von Individualprogrammen
- Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) für Softwareprodukte
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Abonnieren von Online-Diensten („Software as a Service" - SaaS)
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
- Telefonische Beratung oder Beratung über E-Mail bzw. Instant Messaging
- Programmwartung
- Erstellung von Programmträgern
- Sonstige Dienstleistungen
3.2
Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Die Verantwortung für die Datensicherung liegt beim Auftraggeber.
3.3
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.4
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 3.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwaig auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
3.5
Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen, von Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) für Softwareprodukte, Werknutzungsbewilligung und dem Abonnieren von Online-Diensten (SaaS) bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme, Werke oder Abonnements und akzeptiert die entsprechenden Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei der Bestellung von Online-Diensten (SaaS) keine minimale Servicequalität (wie etwa garantierten Antwort-, Verfügbarkeits- oder Servicezeiten) zu.
3.6
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
4. Bestellungen im Online Shop
4.1
Die Produktdarstellungen im Online-Shop des Auftragnehmers dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons [JETZT KAUFEN] gibt der Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang des Kaufangebotes unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail.
4.2
Die Bestellung wird entweder durch Lieferung oder durch den Versand einer separaten E-Mail mit dem Vertragsinhalt angenommen. Der Vertrag kommt spätestens mit Bereitstellung der Lizenz- bzw. Zugangsdaten zustande.
4.3
Sollte die Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so ist er Auftragnehmer zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Auftraggeber erstattet.
4.4
Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber der gespeicherte Vertragstext per E-Mail zugesandt.
4.5
Alle für eine Bestellung bzw. für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben sind vollständig und richtig zu machen und stets aktuell zu halten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Kaufangebotes von einem geeigneten Nachweis der Identität und/oder der Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers abhängig zu machen.
5. Abonnements
5.1
Abonnements werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab Vertragsschluss (Mindestvertragslaufzeit) abgeschlossen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn das Abonnement nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich (per Fax, Post oder E-Mail) gekündigt wird. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Kündigung beim Auftragnehmer maßgeblich.
5.2
Der Auftragnehmer kann das Abonnement mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Fax, Post oder E-Mail) kündigen.
5.3
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für das Abonnement angemessen anzuheben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf jegliche Preiserhöhungen mit angemessener Frist hinweisen und dabei ausdrücklich die Möglichkeit zum Widerspruch und zur Kündigung einräumen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftragnehmer berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund zu kündigen.
5.4
Der Gesamtpreis für die Laufzeit eines Abonnements ist im Voraus zu bezahlen. Im Kündigungsfall durch den Auftraggeber erfolgt keine (auch keine teilweise) Rückerstattung von Abonnementgebühren.
5.5
Der Auftraggeber kann im Zuge der Bezahlung ein Zahlungsmittel hinterlegen und zur weiteren Verwendung freigeben. Gibt er ein Zahlungsmittel frei, wird der für die jeweils folgende Vertragsperiode nach Punkt 5.4 im Voraus fällige Gesamtpreis über dieses Zahlungsmittel eingezogen, ohne dass es einer weiteren Handlung des Auftraggebers bedarf.
Die Zahlungsabwicklung und die Speicherung der Zahlungsdaten erfolgen durch den vom Auftragnehmer eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Auftragnehmer speichert selbst keine vollständigen Zahlungsdaten.
Gibt der Auftraggeber kein Zahlungsmittel frei, bleibt es bei der Zahlung gegen Rechnung.
Für Abonnements haben die Regelungen dieses Punktes Vorrang vor dem Zahlungsziel nach Punkt 8.1.
5.6
Der Auftraggeber wird über jeden anstehenden Einzug informiert; die Rechnung wird ihm dazu elektronisch bereitgestellt. Bei Einzug per SEPA-Lastschrift gilt zusätzlich die im SEPA-Lastschriftmandat genannte Vorabankündigungsfrist.
5.7
Scheitert ein Einzug, bleibt die Zahlungspflicht nach Punkt 5.4 unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einzug zu wiederholen oder den offenen Betrag gegen Rechnung zu stellen. Kosten, die durch einen vom Auftraggeber zu vertretenden fehlgeschlagenen Einzug entstehen, insbesondere Rücklastschriftgebühren, trägt der Auftraggeber.
Bleibt der Betrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist offen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
5.8
Der Auftraggeber kann die Freigabe des Zahlungsmittels jederzeit mit Wirkung für künftige Einzüge widerrufen; ein SEPA-Lastschriftmandat kann er jederzeit widerrufen.
Der Widerruf beendet weder das Abonnement noch die Zahlungspflicht. Die Kündigungsregelung nach Punkt 5.1 und die Fälligkeit nach Punkt 5.4 bleiben unberührt; der jeweils fällige Gesamtpreis ist dann gegen Rechnung zu zahlen.
6. Preise, Steuern und Gebühren
6.1
Alle Preise verstehen sich in der jeweils ausgewiesenen Währung ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Lieferung von Waren erfolgt EXW entsprechend Incoterms 2000. Die Kosten von physikalischen Programmträgern sowie allfällige Vertragsgebühren und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.2
Bei im Online-Shop des Auftragnehmers durchgeführten Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise.
6.3
Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
6.4
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
7. Liefertermin
7.1
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Im Online-Shop des Auftragnehmers durchgeführte Bestellungen werden zeitnah, spätestens am folgenden Werktag, bearbeitet.
7.2
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 3.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
7.3
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
7.4
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern (Proformarechnung).
8. Zahlung
8.1
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
8.2
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
8.3
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, die bei Privatkunden 4% und bei allen anderen Kunden 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) liegen, verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.
8.4
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
9. Urheberrecht und Nutzung
9.1
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software bzw. den Online-Dienst nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für das im Vertrag spezifizierte Ausmaß zu verwenden. Soweit nicht abweichend angegeben, wird durch den gegenständlichen Vertrag lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software oder des Online-Dienstes werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
9.2
Die Anfertigung von Kopien von Software für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
9.3
Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
9.4
Ein durch den Auftragnehmer erstelltes Individual- oder Standardprogramm kann sogenannte Open Source Programmbibliotheken verwenden. Detaillierte Angaben über fallweise eingesetzte Open Source Software sind im jeweiligen Programm und der dazugehörigen Dokumentation erhältlich.
10. Gewährleistung
10.1
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass a) der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist; b) der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; c) der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat und d) der Fehler vom Auftragnehmer reproduzierbar ist.
Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
10.2
Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
10.3
Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
10.4
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
10.5
Gewährleistungsansprüche verjähren sechs (6) Monate ab Übergabe.
11. Haftung
11.1
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2
Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
11.4
Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
11.5
Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 11.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10% der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 1500,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
12. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
13. Datenschutz
13.1
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
13.2
Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies für Verrechnungs- oder Buchhaltungszwecke, zur Pflege der Geschäftsbeziehung oder zur Vertragserfüllung nötig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist.
13.3
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu Web-Seiten oder Online-Diensten des Auftragnehmers sind auf den jeweiligen Web-Seiten ersichtlich.
14. Sonstiges
Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich jedoch, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen.
15. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart, daher wird vom Auftraggeber der Gerichtsstand Steyr (Österreich) ausdrücklich anerkannt. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Erfüllungsort für alle Geschäfte ist Steyr (Österreich).